«Die ganze Kunst der Sprache besteht darin, verstanden zu werden.» – KONFUZIUS
Wie Texte wirken, hängt nicht zuletzt davon ab, wie sie verfasst sind: Mit vielen Tippfehlern wird die Botschaft nicht ernst genommen. Stimmt die Tonalität nicht, können sie unbeabsichtigte Reaktionen erzeugen. Und sind sie unlogisch aufgebaut, werden sie manchmal gar nicht erst verstanden.
Ich sorge dafür, dass Ihr Text die Wirkung entfaltet, die Sie möchten. Juristische Fachbücher, Sachbücher, Lehrmittel, Artikel in juristischen Fachzeitschriften, Seminar-/ Bachelor-/ Master- und Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationsschriften, Ratgeber, Verträge, Protokolle, Präsentationen und so fort – jede Textart hat ihre Eigenheiten, die ich berücksichtige.
Spezialgebiet der Wortspalterei sind alle juristischen Texte – sie werden mit Blick auf die Rechtssprache als Fachsprache korrigiert und lektoriert. Dabei greife ich unter anderem auf meine Erfahrung als Rechtsanwältin und Notarin zurück.
«Die Sprache kann durchaus endgeil und vollfett sein – man muss sie nur in ihrem entsprechenden Biotop sprechen.» – WOLFGANG J. REUS
Beim Lektorieren geht es nicht nur um die Korrektur von falsch zu richtig, sondern auch darum, Ihren Text sprachlich zu verbessern.
Wort | Satz + Text – das Lektorat beinhaltet immer auch das Korrektorat. Schlussendlich soll Ihr Text sich flüssig lesen, verständlich und in sich logisch sein. Er bekommt durch die Lektorin eine Schönheitsbehandlung:
Schachtelsätze werden aufgelöst,
Wortwiederholungen umformuliert,
am Stil geschliffen.
ORTHOGRAFIE + GRAMMATIK
STIL = Ausdrucksweise | Schreibart | Diktion [Art und Weise, etwas mündlich oder schriftlich auszudrücken, zu formulieren]
KOHÄRENZ= Zusammenhang | der rote Faden |Folge[richtigkeit] | Gliederungsprinzip | Konzept | Logik | Sinnzusammenhang | Struktur
KOHÄSION = innerer Zusammenhalt
Korrektorat + Lektorat
Zitierweise (Literatur, Rechtsprechung, Materialien)
Hinweise bei inhaltlichen Unstimmigkeiten, unschlüssiger Argumentation
Überprüfung der Verzeichnisse
(Auf Wunsch inkl. Formatierung nach Vorgabe der Universität, des Verlags oder der Autorenschaft)
Die Rechtssprache hat als Fachsprache keinen sehr guten Ruf – sie gilt als besonders trocken und langweilig. Das muss nicht sein! Auch juristische Texte können leser- und lesefreundlich verfasst werden. Wichtig ist jedoch, dass die Lektorin sich mit der Materie und den Fachbegriffen auskennt.
Beispiele für misslungene Korrekturen:
Weil mehrmals der Begriff Eigentümer verwendet wird, ersetzt ihn die korrigierende Person mit dem Wort Besitzer. Zivilrechtlich ist es jedoch ein himmelweiter Unterschied, ob jemand nur Besitzer oder aber Eigentümer einer Sache ist.
Verbrechen wird durch Vergehen substituiert. Ist im Strafrecht jedoch die Rede von einem Verbrechen, so entspricht das nicht einem Vergehen – vielmehr handelt es sich dabei um verschiedene Kategorien von Straftaten.
Auch in struktureller Hinsicht gibt es Besonderheiten und manchmal hat die Schönheit eines Texts eben doch dem richtigen Inhalt zu weichen. Umso wichtiger sind präzise Korrekturen und eine Textbearbeitung, die mit Fachverstand erfolgt. Gerade beim Lektorat.
Die Lektorin ist Rechtsanwältin und Notarin und hat nach dem Jurastudium an der Universität Luzern ihren Doktortitel erlangt – sie kennt sich also im Dschungel der juristischen Fachsprache bestens aus.
«Der eine hat eine falsche Rechtschreibung, der andere eine rechte Falschschreibung.» – GEORG CHRISTOPH LICHTENBERG
Ist das Ziel ein korrekter Text, dann ist das Korrektorat das Richtige für Sie.
Bei der Textkorrektur achtet die Korrektorin darauf, ob Ihr Text richtig ist – nur nachweisbar Falsches wird korrigiert.
Wort | Satz – das ist das Korrektorat. Simples richtig oder falsch:
Tippfehler,
falsch gesetzte Satzzeichen,
missratene Konjugationen.
Einfach der letzte Schliff.
ORTHOGRAFIE = Rechtschreibung | korrekte Schreibweise
GRAMMATIK = Sprachlehre | Teil der Sprachwissenschaft, der sich mit den sprachlichen Formen und deren Funktion im Satz, mit den Gesetzmässigkeiten, dem Bau einer Sprache beschäftigt
INTERPUNKTION = Zeichensetzung
MIKROTYPOGRAFIE = Details beim Satz | z. B. Laufweiten und Wortabstände
Nichts verpassen – melden Sie sich für den Wortspalterei-Newsletter an:
Jeweils 1 «Fall aus der Praxis» (häufige Fehler, hilfreiche Tipps + Tricks)
Neuigkeiten im Wortspalterei-Universum (Weiterentwicklungen zitierlex, Legal-writing-Blog etc.)
Alle 1–2 Monate
Für das Korrektorat und das Lektorat verrechne ich CHF 135.00 pro Stunde (zuzüglich MwSt.). Studierende profitieren von speziellen Tarifen.
Wissen Sie bereits, dass Sie Ihren Text von der Wortspalterei korrigieren, lektorieren oder übersetzen lassen möchten? Gerne erstelle ich Ihnen eine unverbindliche Offerte – individuell und selbstverständlich vertraulich.
Schreiben Sie mir eine E-Mail, rufen Sie mich an (+41 41 710 38 74) oder nutzen Sie das Offertenformular oder das Kontaktformular und fordern Sie eine Offerte an.