«Die ganze Kunst der Sprache besteht darin, verstanden zu werden.» – KONFUZIUS

(Juristisches) Lektorat

Orthografie | Grammatik + Stil

Beim Lektorieren geht es nicht nur um die Korrektur von falsch zu richtig, sondern auch darum, Ihren Text sprachlich zu verbessern.

Wort | Satz + Text – das Lektorat beinhaltet immer auch das Korrektorat. Schlussendlich soll Ihr Text sich flüssig lesen, verständlich und in sich logisch sein. Er bekommt durch die Lektorin eine Schönheitsbehandlung:

  • Schachtelsätze werden aufgelöst,
  • Wortwiederholungen umformuliert,
  • am Stil geschliffen.

Hinzu kommen die Eigenheiten juristischer Texte: Als Rechtsanwältin und dank meiner eigenen Promotion und der selbständigen Tätigkeit als Lektorin seit 2012 kenne ich mich damit bestens aus – nicht nur mit dem Schweizer Recht, sondern auch mit juristischen Publikationen. So habe ich die besonderen Anforderungen an juristische Texte auch beim Lektorieren im Blick – gerade hinsichtlich Sprache, Präzision und Konsistenz und hinsichtlich schweizerischer Besonderheiten.

Für welche Texte?

Für sämtliche Texte mit rechtlichem Inhalt, zum Beispiel:

  • juristische Habilitationen, Dissertationen, Masterarbeiten, 
  • rechtswissenschaftliche Lehrbücher, 
  • Monografien, Kommentare, Fachbücher,
  • Beiträge für juristische Fachzeitschriften, 
  • Ratgeber für Laien, die rechtliche Themen aufbereiten.

Was wird geprüft?

Beim juristischen Lektorat prüfe ich

  • Orthografie und Grammatik (insb. Schweizer Rechtschreibung),
  • Stil (= Ausdrucksweise, Schreibart, Diktion),
  • Kohärenz (= Zusammenhang, der rote Faden, Folge[richtigkeit], Gliederungsprinzip, Konzept, Logik, Sinnzusammenhang, Struktur) und
  • Kohäsion (= innerer Zusammenhalt),
  • die juristische Terminologie und die einheitliche Begriffsverwendung,
  • die Zitierweise (insb. schweizerische Zitierstandards),
  • die Verzeichnisse und
  • die Formatierung, Formalia.


Wann bin ich die falsche Lektorin?

Ich lektoriere nur

  • deutsche Texte (mein Tipp für französische Texte: https://www.juslektorin.ch),
  • nur Texte mit (zumindest im weitesten Sinn) rechtlichem Inhalt,
  • bereits existierende Texte (für den Inhalt ist der Autor, die Autorin selbst verantwortlich; «Ghostwriting» betreibe ich im Rahmen eines Lektoratauftrags nicht).

Umfang (juristisches) Lektorat

  • Korrektorat + Lektorat (insb. Schweizer Rechtschreibung und Helvetismen)
  • Juristische Terminologie und einheitliche Begriffsverwendung
  • Zitierweise (Literatur, Rechtsprechung, Materialien)
  • Hinweise bei inhaltlichen Unstimmigkeiten, unschlüssiger Argumentation
  • Überprüfung der Verzeichnisse
  • (Auf Wunsch inkl. Formatierung nach Vorgabe der Universität, des Verlags oder der Autorenschaft)

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Was sagen jene, die casus lapsus bereits lesen?

«Toller, informativer Newsletter, übrigens, witzig und mit Tempo geschrieben (Jelena Martinelli)

«Vielen Dank für diese inhaltsreichen und unterhaltsamen Zeilen. Heute erscheinen mir deine Ausführungen so leichtfüssig wie bei einem Tanz. Zudem konnte ich heute richtig lachen – du machst das grossartig!» (C. Merz)

Noch mehr Infos

Preise und Offerten

CHF 152.–/h (inkl. MwSt.)

Für das Korrektorat und das Lektorat verrechne ich CHF 152.– pro Stunde (inkl. MwSt.). Studierende profitieren von speziellen Tarifen.

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etwas über mich

Dr. iur. Martina Plüss

Rechtsanwältin

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