«Es lässt sich ohne sonderlich viel Witz so schreiben, dass ein anderer sehr vielen haben muss, es zu verstehen.» – GEORG CHRISTOPH LICHTENBERG
Richtig oder falsch: Beim Korrekturlesen werden Fehler berichtigt – ansonsten wird grundsätzlich nicht in den Text eingegriffen.
Im Vordergrund stehen Grammatik, Orthografie und Interpunktion.
Die Stilfrage – nicht nur nachweisbar Falsches wird korrigiert, auch Satzbau, Verständlichkeit und Stil werden berücksichtigt. Fehlt der sprichwörtliche rote Faden, werden auch mal ganze Absätze verschoben.
Zusätzlich zu Grammatik, Orthografie und Interpunktion liegt das Augenmerk der Lektorin auf dem Inhalt – sprich auf dem Sprachstil, der inhaltlichen Kohärenz und der sprachlichen Kohäsion.
Juristinnen und Juristen haben ihre ganz eigene Zitierweise – in den Verzeichnissen und in den Fussnoten. Wie zitiert man Literatur, Materialien, Erlasse, Judikatur? Hier hilft zitierlex, der Online-Guide für die juristische Zitierweise, weiter.
Nichts verpassen – melden Sie sich für den Wortspalterei-Newsletter an:
Jeweils 1 «Fall aus der Praxis» (häufige Fehler, hilfreiche Tipps + Tricks)
Neuigkeiten im Wortspalterei-Universum (Weiterentwicklungen zitierlex, Legal-writing-Blog etc.)
Alle 1–2 Monate
Für das Korrektorat und das Lektorat verrechne ich CHF 135.00 pro Stunde (zuzüglich MwSt.). Studierende profitieren von speziellen Tarifen.
Wissen Sie bereits, dass Sie Ihren Text von der Wortspalterei korrigieren, lektorieren oder redigieren lassen möchten? Gerne erstelle ich Ihnen eine unverbindliche Offerte – individuell und selbstverständlich vertraulich.
Schreiben Sie mir eine E-Mail, rufen Sie mich an (+41 41 710 38 74) oder nutzen Sie das Offertenformular oder das Kontaktformular und fordern Sie eine Offerte an.